Fotos von Gutachtern und Sachverständigen sind urheberrechtlich geschützt
Wie presserecht-aktuell.de berichtet, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 29. April 2010 entschieden, dass Fotos, die im Rahmen eines Gutachtens erstellt wurden, urheberrechtlichen Schutz genießen. In dem verhandelten Fall ging es darum, ob eine Versicherungsgesellschaft berechtigt ist, Fotos eines Unfallgutachtens ohne Einwilligung des Gutachters in einer Restwertbörse im Internet einstellen zu dürfen. Das BGH hat dieser oft kritisierten Praxis der Versicherungsunternehmen widersprochen.